Gesetzentwurf folgt in Kürze
Buschmann wirbt für Novelle des NamensrechtsIn Deutschland ist es bislang nicht möglich, dass beide Ehepartner einen Doppelnamen tragen. Bundesjustizminister Marco Buschmann will das ändern. Eine Novelle des Namensrechts soll Familien mehr Freiheit bieten. Für einen geplanten Gesetzentwurf wirbt der FDP-Politiker nun.
Berlin. Bei der
Wahl des Nachnamens sollen Deutsche nach den Vorstellungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann künftig mehr Entscheidungsspielraum haben. „Gerade bei der Frage der Doppelnamen ist das geltende Recht viel zu restriktiv“, sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Es sei höchste Zeit, es Eheleuten zu ermöglichen, ihre Verbundenheit durch einen gemeinsamen Doppelnamen zum Ausdruck zu bringen. Bisher ist das nicht erlaubt. Zwar kann ein Ehepartner den Nachnamen des anderen mit einem Bindestrich vor oder hinter den eigenen Nachnamen hängen. Dass Herr Schmitz und Frau Müller nach der Eheschließung beide Müller-Schmitz heißen und diesen Namen an gemeinsame Kinder weitergeben, ist bislang nicht möglich.
Buschmann will dafür bald einen Gesetzentwurf für eine Reform des Namensrechts vorlegen. Zwar hat sich die Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag noch weitere Änderungen, die das familiäre Zusammenleben betreffen, vorgenommen. Diese sollen aber laut Buschmann später kommen. „Das Namensrecht ist das Vorhaben, das wir als erstes ins Gesetzblatt bringen wollen“, sagte er. Die Vorarbeiten dafür seien weit vorangeschritten, „die wichtigsten Fragen sind geklärt“. In Kürze wolle er einen Gesetzentwurf vorlegen.
Mehr Freiheiten für Scheidungskinder
Dringenden Handlungsbedarf sieht Buschmann zudem im Hinblick auf Scheidungskinder. „Es ist heute eine völlig alltägliche Situation, dass ein Elternteil nach einer Scheidung wieder seinen vorehelichen Namen annimmt“, sagt der Justizminister. In so einer Situation könne auch das Kind ein Interesse haben, seinen Familiennamen zu ändern - „das geltende Recht ist auf diese Lebenssituation nicht gut eingestellt“, findet Buschmann und verspricht: „Auch hier wird das neue Namensrecht Erleichterungen bringen.“
Die FDP-Fraktion hatte schon in der zurückliegenden Legislaturperiode - damals noch in der Opposition - einen Entwurf für eine Liberalisierung des Namensrechts vorgelegt, der bei Sachverständigen auf breite Unterstützung stieß. Umgesetzt wurde der Plan damals nicht. Das aktuelle Vorhaben aus dem Justizministerium muss innerhalb der Bundesregierung noch abgestimmt werden, vor allem mit dem Innenministerium.